Mit Rhizarthrose schmerzfrei leben
Wer unter Schmerzen im Daumengrundgelenk leidet, kann mit einer RE-Orthese schmerzfrei werden. Exklusiv bei Schaub!
Was ist eine Rhizarthrose?
Bei einer Rhizarthrose spricht man von einem Verschleiß des Daumensattelgelenkes, welcher über das übliche Maß hinaus geht. Die Knorpelschicht des Daumengelenkes ist dabei meist vollständig zerstört, die Beweglichkeit des Daumens im Daumengrundgelenk ist deutlich eingeschränkt. Im Röntgenbild ist erkennbar, dass der Gelenkspalt stark verkleinert ist. Dies führt dazu, dass der Mittelhandknochen des Daumens direkt mit den Handwurzelknochen in Kontakt kommt, ohne dass der Knorpel eine isolierende Gleitschicht bildet. Dieses Reiben von “Knochen auf Knochen” verursacht starke Schmerzen, so dass die Betroffenen oftmals nicht mehr in der Lage sind, fest mit dem Daumen zu greifen. Bei den Stadien 2 und 3 der Rhizarthrose kann jede Tätigkeit unter Bewegung oder Belastung des Daumens sowohl am Tag als auch in der Nacht einen stechenden Schmerz bis in die Schulter auslösen.
Hinter dem Namen REO verbirgt sich eine sogenannte Rhizarthrose Extensions Orthese. Dieses Hilfsmittel setzt genau dort an, wo die Schmerzen entstehen. Mittels flügelförmiger Pelotten wird auf das Daumensattelgelenk schiebender Druck ausgeübt wird. Der durch die Arthrose verkleinerte Gelenkspalt wird dadurch wieder verbreitert. Die Belastung wird auf den Orthesenkörper umgeleitet und das Daumensattelgelenk dadurch druckentlastet. So kommt es meist zur sofortigen Linderung der Schmerzen bis hin zur Schmerzfreiheit.
Im Gegensatz zu anderen Orthesen bleibt sowohl der Daumen als auch das Handgelenk frei beweglich. Durch die Verwendung von Niedrigtemperaturthermoplast kann die Orthese optimal angepasst werden und sitzt perfekt. Nach erfolgter Anpassung wird empfohlen, die REO für einen Zeitraum von 6-9 Monaten Tag und Nacht zu tragen. Nach dieser Phase genügt es häufig, die Orthese nur noch nachts zu tragen.
Versorgungsablauf:
Zu Beginn der Therapie erfolgt eine ausführliche Anamnese (wenn vorhanden, bitte Röntgenbild mitbringen) durch einen zertifizierten Orthopädietechniker in unserem Haus. Da es sich um ein genehmigungspflichtiges Hilfsmittel handelt, müssen die Kosten bei gesetzlich Krankenversicherten im Anschluss beantragt und genehmigt werden.
Tag 1: Es erfolgt die individuelle Anpassung der Orthese.
Tag 2: Die Orthese wird so angepasst, dass der Daumen wieder im Grundgelenk beweglich ist.
Tag 3: Der Pelottenwinkel wird so verändert, dass der Gelenkspalt verbreitert wird. Damit zeigt die Orthese ihre volle Wirkung.
Nach einer weiteren Wochen erfolgt der Kontrolltermin.
Alle drei Monate (max. bis 9. Monat) findet ein Nachsorgetermin statt.
Da Anamnese, Fertigung und Anpassung zeitintensiv sind, ist eine Terminvereinbarung unter Tel. 0761 45511-230 oder Mail an
Hinweis zur Verordnungsfähigkeit:
Die Patientin / Der Patient muss bereits mit einer handelsüblichen Orthese versorgt worden sein. Sollte diese Versorgung keine deutliche Verbesserung gebracht haben, kommt eine individuelle Versorgung mit einer REO in Betracht. Das Hilfsmittel wird unter der Hilfsmittelnummer 23.07.34.1001 und der Bezeichnung „Individuell angefertigte Daumenorthesen zur Immobilisierung“ geführt.