Rundum versorgt:
Vertrauensvoller Service für Patienten und Angehörige
Der Übergang von der stationären Krankenhausversorgung in eine weitergehende medizinische oder pflegerische Versorgung, stellt eine besonders kritische Phase der Behandlungs- und Versorgungskette für die betroffenen Patientinnen und Patienten dar. Der Gesetzgeber hat dies umfassend, zuletzt 2015, im Paragraph 39 SGB V geregelt.